Das neue Selbst-Bestimmungs-Gesetz
Der Bundestag hat ein neues Gesetz beschlossen.
Das neue Gesetz heißt: Selbst-Bestimmungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: SBGG.
Für wen ist das Gesetz?
Das Gesetz ist für alle Menschen.
Menschen haben viele verschiedene Geschlechter.
Mit dem SBGG bekommen die Menschen bessere Rechte.
Vor allem diese Menschen bekommen bessere Rechte:
trans* Menschen
trans* steht für: trans-geschlechtlich.
Das heißt:
Diesen Menschen wurde bei der Geburt ein anderes Geschlecht gegeben.
inter* Menschen
inter* steht für: inter-geschlechtlich.
Das heißt:
Diese Menschen haben Geschlechts-Merkmale
von Mann und Frau.enby* Menschen
enby* steht für: nicht-binär
Das heißt:
Diese Menschen sind nicht Mann und nicht Frau.
Die Abkürzung dafür ist: TIN*.
TIN* steht für:
trans*
inter*
und
nicht-binär.
Ich schreibe in dem Text von TIN* Menschen.
Damit sind alle diese Menschen gemeint.
Du möchtest noch mehr zu den vielen verschiedenen Geschlechtern lesen?
Das kannst du zum Beispiel hier.
Worum geht es in dem neuen Gesetz?
Mit dem neuen Gesetz sollen TIN* Menschen bessere Rechte bekommen.
Auch alle anderen Menschen bekommen bessere Rechte.
Denn das neue Gesetz sagt:
Jeder Mensch kennt sein eigenes Geschlecht am besten.
Niemand anders kann das Geschlecht von einem Menschen bestimmen.
Es ist aber nicht alles gut an dem neuen Gesetz.
Dazu schreibe ich später mehr.
Zuerst von Anfang:
Der Bundes-Tag hat das neue Gesetz beschlossen.
Das neue Gesetz gilt ab dem 1. November 2024.
TIN* Menschen können jetzt selbst
das Geschlecht
und den Vornamen
in ihrem Ausweis bestimmen.
Deswegen heißt das Gesetz auch Selbst-Bestimmungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: SBGG.
Vor dem SBGG gab es ein anderes Gesetz.
Das Gesetz hieß:
Trans-Sexuellen-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: TSG.
Früher wurden trans-geschlechtliche Menschen auch trans-sexuell genannt.
Deswegen hieß das Gesetz: Trans-Sexuellen-Gesetz.
Das ist aber falsch.
Denn trans* hat nichts mit der Sexualität zu tun.
Es geht um das Geschlecht.
Das TSG war früher ein wichtiges Gesetz.
trans* Menschen haben damals neue Rechte bekommen.
Das war ein guter Anfang.
Das hat aber nicht gereicht.
trans* Menschen konnten zum Beispiel nicht einfach ihren Namen ändern.
Sie mussten viele Untersuchungen machen.
Viele Menschen fanden das ungerecht.
Es gibt noch ein anderes Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Personen-Stands-Gesetz.
In dem Gesetz stand eine Regel für inter* Menschen.
Sie konnten den Vornamen und das Geschlecht in ihrem Ausweis ändern.
Dafür brauchten sie eine Bescheinigung von einer Ärzt*in.
Die Ärzt*in musste sagen:
Dieser Mensch ist inter*.
Der Mensch konnte nicht selbst sagen:
Ich bin inter*.
Das war ungerecht.
Diese Regel gibt es jetzt nicht mehr.
Für inter* Menschen gilt jetzt das SBGG.
Dafür haben sich viele Menschen eingesetzt.
TIN* Menschen haben gesagt:
Trans* Menschen brauchen bessere Rechte.
Inter* Menschen brauchen bessere Rechte.
Andere queere Menschen brauchen bessere Rechte.
Das waren zum Beispiel Gruppen
von trans* und inter* Menschen.
Diese Gruppen heißen zum Beispiel:
Bundes-Verband Trans
Oder kurz: BVT*.Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.
Oder kurz: dgti.
Der BVT* und die dgti haben viele wichtige Vorschläge für das neue Gesetz gemacht.
Sie haben lange für bessere Rechte gekämpft.
Jetzt ist das neue Gesetz beschlossen.
Es gilt ab dem 1. November.
Das steht in dem neuen Gesetz:
Im SBGG stehen jetzt andere Regeln als im TSG.
Das ist neu im SBGG:
TIN* Menschen können beim Standes-Amt
ihren Vornamen und ihr Geschlecht ändern.
Das schwere Wort dafür ist: Selbst-Auskunft.
TIN* Menschen können zum Standes-Amt gehen.
Beim Standes-Amt gibt es eine Liste mit allen Bürger*innen.
Auf der Liste steht:
wann ein Mensch geboren wird
wann ein Mensch stirbt
wann zwei Menschen heiraten
der Vorname von dem Menschen.
Der Vorname auf der Liste vom Standes-Amt
steht auch im Ausweis.
TIN* Menschen können jetzt beim Standes-Amt sagen:
Ich möchte das Geschlecht in meinem Ausweis ändern.
Und ich möchte meinen Vornamen ändern.
Zum Beispiel:
Ayla ist eine trans* Frau.
Bei Aylas Geburt haben die Leute gesagt:
Ayla ist ein Junge.
Sie haben Ayla den Namen Ismael gegeben.
In ihrem Ausweis steht deshalb das Geschlecht männlich.
Ayla weiß aber:
Ich bin kein Junge.
Ich will nicht Ismael heißen.
Ich will lieber Ayla heißen.
Ayla kann jetzt zum Standesamt gehen und sagen:
Ich bin eine Frau.
In meinem Ausweis soll das Geschlecht weiblich stehen.
Ich heiße jetzt Ayla.
In meinem Ausweis soll Ayla stehen.
Ayla kann auch sagen:
In meinem Ausweis soll das Geschlecht divers stehen.
Die Regeln dabei sind:
Der Vorname kann nur mit dem Geschlecht geändert werden.
Der Vorname muss zu dem Geschlecht passen.
Das gilt für Erwachsene.
Bei Jugendlichen ist es so:
Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren machen selbst die Auskunft beim Standes-Amt. Die Eltern müssen zustimmen.
Bei Jugendlichen unter 14 Jahren müssen die Eltern die Auskunft beim Standes-Amt machen. Die jugendliche Person unter 14 Jahren muss dabei sein.
Ab dem 01. August 2024 können Sie einen Termin beim Standes-Amt machen.
Der Termin ist frühestens am 01. November 2024.
Denn das Gesetz gilt erst ab dem 01. November 2024.
Der Termin beim Standes-Amt muss immer drei Monate vorher gemacht werden. Das gilt auch ab dem 01. November.
Das Geschlecht und der Vorname dürfen nur einmal im Jahr geändert werden.
Menschen können
ihr Geschlecht
und ihren Vornamen
beim Standes-Amt wieder ändern.
Das geht aber erst ein Jahr nach der letzten Änderung.
Andere Leute dürfen TIN* Menschen nur noch mit ihrem richtigen Vornamen anreden.
Der richtige Vorname ist der neue Vorname.
Andere Leute dürfen nicht mehr den alten Vornamen sagen.
Manche Menschen sagen vielleicht trotzdem den alten Vornamen.
Sie können der TIN* Person damit schaden.
Vielleicht müssen sie dann eine Strafe zahlen,
wenn sie der Person mit Absicht schaden wollten.
Auch die Polizei darf den alten Vornamen nicht benutzen.
Der Mensch muss das erst erlauben.
Eltern können als Eltern-Teil in der Geburts-Urkunde von ihrem Kind stehen.
Wenn ein Kind geboren wird, dann gibt es eine Urkunde.
Auf der Geburts-Urkunde steht:
der Name von dem Kind
der Name von dem Vater
der Name von der Mutter.
Das passt vielleicht nicht für alle Eltern.
Zum Beispiel wenn sie trans* sind.
Deswegen kann auf der Geburts-Urkunde jetzt stehen:
Eltern-Teil.
Zum Beispiel:
Elias und Melina bekommen ein Kind.
Melina hat das Kind zur Welt gebracht.
Melina ist die Mutter von dem Kind.
Das steht so in der Geburts-Urkunde.
Elias ist der andere Eltern-Teil von dem Kind.
Elias ist inter*.
Deswegen steht in der Geburts-Urkunde nicht:
Elias ist der Vater.
Sondern in der Geburts-Urkunde steht:
Elias ist ein Eltern-Teil.
Damit fühlt sich Elias wohl.
Viele Leute sind froh über das neue Gesetz.
trans* und inter* Menschen haben jetzt mehr Selbst-Bestimmung.
Das sagen zum Beispiel der BVT* und die dgti.
Sie sind aber nicht mit allem in dem neuen Gesetz zufrieden.
Viele Sachen in dem Gesetz sind schlechter als vorher.
Was ist schlecht an dem neuen Gesetz?
Diese Sachen sind an dem neuen SBGG schlecht:
Trans* Frauen dürfen vielleicht manche Orte nicht besuchen.
Zum Beispiel Frauenhäuser oder Frauensaunen.
Die Leute von den Frauenhäusern oder Frauensäunen dürfen selbst entscheiden:
Wer darf zu uns kommen.
Das schwere Wort dafür ist: Haus-Recht.
Manche Menschen befürchten:
Die Betreiber von den Frauenhäusern oder Frauensaunen
sagen vielleicht:
trans* Frauen dürfen nicht zu uns kommen.
Denn manche Menschen denken:
trans* Frauen sind keine Frauen.
Das stimmt aber nicht.
trans* Frauen sind auch Frauen.
trans* Frauen eben.
Menschen ohne deutsche Staats-Bürgerschaft
können nicht einfach ihren Vornamen ändern.
Das sind zum Beispiel:
Geflüchtete Menschen ohne deutschen Ausweis.
Das ist aber ungerecht.
Die Menschen leben auch in Deutschland.
Auch Menschen ohne deutsche Staats-Bürger-Schaft sind manchmal TIN*.
In manchen Ländern sind TIN* Menschen in Gefahr.
Deswegen sind die Menschen geflohen.
Sie sollen in Deutschland Schutz bekommen.
Sie sollen auch selbst über ihren Vornamen und ihr Geschlecht entscheiden dürfen.
Die Sache ist schwierig.
Es gibt viele verschiedene Regeln für Menschen ohne deutsche Staats-Bürgerschaft.
Sie können sich dazu beraten lassen.
Hier kannst du dich beraten lassen:
Du hast eine Frage zu dem Selbst-Bestimmungs-Gesetz.
Oder du bist vielleicht inter* oder trans* oder nicht-binär*.
Du möchtest vielleicht deinen Geschlechts-Eintrag ändern.
Du möchtest dich beraten lassen.
Dann kannst du dich bei einer Beratungs-Stelle melden.
Es gibt viele Beratungs-Stellen für queere Menschen.
Die Berater*innen können dich unterstützen.
Die Beratungsstellen sind zum Beispiel:
Die Internet-Seiten sind in schwerer Sprache.
Ich kann dich bei der Kontakt-Aufnahme unterstützen.
Ich habe diesen Text geschrieben.
Dafür habe ich diese Artikel gelesen:
Ich habe viele Infos aus diesen Artikeln in diesem Text aufgeschrieben.
Diese Menschen haben bei dem Text mitgemacht:
Len
Yannik
Patricia
Sie sind TIN* Menschen oder Berater*innen für TIN* Menschen.
Sie haben den Text gelesen.
Und sie haben geschaut:
Stimmt alles in dem Text?
Danke für die Unterstützung!
Ich habe den Text am 01. November 2024 zuletzt geändert.