Das neue Selbst-Bestimmungs-Gesetz

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Der Bundestag hat ein neues Gesetz beschlossen.

Das neue Gesetz heißt: Selbst-Bestimmungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: SBGG.


Für wen ist das Gesetz?

Das Gesetz ist für alle Menschen.
Menschen haben viele verschiedene Geschlechter.
Mit dem SBGG bekommen die Menschen bessere Rechte.
Vor allem diese Menschen bekommen bessere Rechte:

  • trans* Menschen
    trans* steht für: trans-geschlechtlich.
    Das heißt:
    Diesen Menschen wurde bei der Geburt ein anderes Geschlecht gegeben.

  • inter* Menschen
    inter* steht für: inter-geschlechtlich.
    Das heißt:
    Diese Menschen haben Geschlechts-Merkmale
    von Mann und Frau.

  • enby* Menschen
    enby* steht für: nicht-binär
    Das heißt:
    Diese Menschen sind nicht Mann und nicht Frau.

Die Abkürzung dafür ist: TIN*.
TIN* steht für:

  • trans*

  • inter*

und

  • nicht-binär.

Ich schreibe in dem Text von TIN* Menschen.
Damit sind alle diese Menschen gemeint.

Du möchtest noch mehr zu den vielen verschiedenen Geschlechtern lesen?
Das kannst du zum Beispiel hier.

Auf einer Demo halten Menschen Fahnen und Banner hoch. Auf dem Banner steht: Selbstbestimmung jetzt.
Das Bild ist von Fabian Sommer / dpa. Ich habe das Bild bei merkur.de gefunden.

Worum geht es in dem neuen Gesetz?

Mit dem neuen Gesetz sollen TIN* Menschen bessere Rechte bekommen.
Auch alle anderen Menschen bekommen damit bessere Rechte.

Denn das neue Gesetz macht deutlich:
Jeder Mensch kennt sein eigenes Geschlecht am besten.
Niemand anders kann das Geschlecht von einem Menschen bestimmen.

Es ist aber nicht alles gut an dem neuen Gesetz.
Dazu schreibe ich später mehr.
Zuerst von Anfang:

Der Bundes-Tag hat das neue Gesetz beschlossen.
Das neue Gesetz gilt ab dem 1. November 2024.

TIN* Menschen können jetzt selbst

  • das Geschlecht

  • den Vornamen

in ihrem Ausweis bestimmen.

Deswegen heißt das Gesetz auch Selbst-Bestimmungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: SBGG.

Vor dem SBGG gab es ein anderes Gesetz.
Das Gesetz hieß:
Trans-Sexuellen-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: TSG.

Früher wurden trans-geschlechtliche Menschen auch trans-sexuell genannt.
Deswegen hieß das Gesetz: Trans-Sexuellen-Gesetz.
Das ist aber falsch.
Denn trans* hat nichts mit der Sexualität zu tun.
Es geht um das Geschlecht.

Das TSG war früher ein wichtiges Gesetz.
trans* Menschen haben damals neue Rechte bekommen.
Das war ein guter Anfang.
Das hat aber nicht gereicht.

trans* Menschen konnten zum Beispiel nicht einfach ihren Namen ändern.
Sie mussten viele Untersuchungen machen.
Viele Menschen fanden das ungerecht.

Es gibt noch ein anderes Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Personen-Stands-Gesetz.

In dem Gesetz standen Regeln für inter* Menschen.
Sie konnten den Vornamen und das Geschlecht in ihrem Ausweis ändern.
Dafür brauchten sie eine Bestätigung von einer Ärzt*in.

Die Ärzt*in musste sagen:
Dieser Mensch ist inter*.
Der Mensch konnte nicht selbst sagen:
Ich bin inter*.

Das war ungerecht.

Deswegen haben TIN* Menschen gesagt:

  • Trans* Menschen brauchen bessere Rechte.

  • Inter* Menschen brauchen bessere Rechte.

  • Andere queere Menschen brauchen bessere Rechte.

Das waren zum Beispiel Gruppen
von trans* und inter* Menschen.
Diese Gruppen heißen zum Beispiel:

  • Bundes-Verband Trans
    Oder kurz: BVT*.

  • Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.
    Oder kurz: dgti.

Der BVT* und die dgti haben viele wichtige Vorschläge für das neue Gesetz gemacht.
Sie haben lange für bessere Rechte gekämpft.

Jetzt ist das neue Gesetz beschlossen.
Es gilt ab dem 1. November.

Ein Protest vor dem Brandenburger Tor in Berlin. Im Mittelpunkt ist ein Banner. Auf dem Banner steht: Selbstbestimmtes Leben.
Das Bild ist von Jonas Deister. Ich habe es auf Gesellschaftsbilder.de gefunden.

Das steht in dem neuen Gesetz:

Im SBGG stehen jetzt andere Regeln als im TSG.

Das ist neu im SBGG:

TIN* Menschen können beim Standes-Amt
ihren Vornamen und ihr Geschlecht ändern.

Das schwere Wort dafür ist: Selbst-Auskunft.

TIN* Menschen können zum Standes-Amt gehen.
Beim Standes-Amt gibt es eine Liste mit allen Bürger*innen.
Auf der Liste steht:

  • wann ein Mensch geboren wird

  • wann ein Mensch stirbt

  • wann zwei Menschen heiraten

  • der Vorname von dem Menschen.

Der Vorname auf der Liste vom Standes-Amt
steht auch im Ausweis.

TIN* Menschen können jetzt beim Standes-Amt sagen:

  • Ich möchte meinen Vornamen ändern.

  • Ich möchte das Geschlecht in meinem Ausweis ändern.

Zum Beispiel:

Ayla ist eine trans* Frau.
Bei Aylas Geburt haben die Leute gesagt:
Ayla ist ein Junge.
Sie haben Ayla den Namen Ismael gegeben

Ayla weiß aber:
Ich bin kein Junge.
Ich will nicht Ismael heißen.
Ich will lieber Ayla heißen.

Ayla kann jetzt zum Standesamt gehen und sagen:
In meinem Ausweis soll Ayla stehen.

Das gilt für Erwachsene.

Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren müssen die Eltern zustimmen.

Bei Jugendlichen unter 14 Jahren müssen die Eltern die Auskunft beim Standes-Amt machen.
Der Mensch unter 14 Jahren muss dabei sein.

Ab dem 01. August 2024 können Sie einen Termin beim Standes-Amt machen.

Der Termin ist frühestens am 01. November 2024.
Denn das Gesetz gilt erst ab dem 01. November 2024.
Der Termin beim Standes-Amt muss immer drei Monate vorher gemacht werden.

Der Name darf nur einmal im Jahr geändert werden.

Menschen können ihren Vornamen wieder ändern.
Das geht aber erst ein Jahr nach der letzten Änderung.

Andere Leute dürfen TIN* Menschen nur noch mit ihrem richtigen Vornamen anreden.

Der richtige Vorname ist der neue Vorname.
Andere Leute dürfen nicht mehr den alten Vornamen sagen.

Manche Menschen sagen vielleicht trotzdem den alten Vornamen.
Sie können der TIN* Person damit schaden.

Vielleicht müssen sie dann eine Strafe zahlen,
wenn sie der Person mit Absicht schaden wollten.

Auch die Polizei darf den alten Vornamen nicht benutzen.
Der Mensch muss das erst erlauben.

Eltern können als Eltern-Teil in der Geburts-Urkunde von ihrem Kind stehen.

Wenn ein Kind geboren wird, dann gibt es eine Urkunde.
Auf der Geburts-Urkunde steht:

  • der Name von dem Kind

  • der Name von dem Vater

  • der Name von der Mutter.

Nicht alle Eltern sind aber Vater oder Mutter.
Zum Beispiel wenn sie trans* sind.

Deswegen kann auf der Geburts-Urkunde jetzt stehen:
Eltern-Teil.

Zum Beispiel:
Kathi hat als Frau ein Kind bekommen.
Auf der Geburts-Urkunde von Kathis Kind steht:
Kathi ist die Mutter.

Kathi hat später aber gemerkt:
Ich bin ein trans* Mann.
Auf der Geburts-Urkunde von Kathis Kind kann jetzt stehen:
Kathi ist ein Eltern-Teil.

Viele Leute sind froh über das neue Gesetz.
trans* und inter* Menschen haben jetzt mehr Selbst-Bestimmung.
Das sagen zum Beispiel der BVT* und die dgti.

Sie sind aber nicht mit allem in dem neuen Gesetz zufrieden.
Viele Sachen in dem Gesetz sind schlechter als vorher.

Auf einer Regenbogen-Fahne liegen Perlen mit Buchstaben. Die Buchstaben ergeben das Wort: Selbstbestimmungsgesetz.
Das Bild habe ich beim MDR gefunden.

Was ist schlecht an dem neuen Gesetz?

Diese Sachen sind an dem neuen SBGG schlecht:

Trans* Frauen dürfen vielleicht manche Orte nicht besuchen.

Zum Beispiel Frauenhäuser oder Frauensaunen.

Die Leute von den Frauenhäusern oder Frauensäunen dürfen selbst entscheiden:
Wer darf zu uns kommen.
Das schwere Wort dafür ist: Haus-Recht.

Manche Menschen befürchten:

Die Betreiber von den Frauenhäusern oder Frauensaunen
sagen vielleicht:
trans* Frauen dürfen nicht zu uns kommen.
Denn manche Menschen denken:
trans* Frauen sind keine Frauen.

Das stimmt aber nicht.
trans* Frauen sind auch Frauen.
trans* Frauen eben.

Jugendliche über 14 Jahren
müssen eine Beratung machen.

Erst dann dürfen sie über ihren Vornamen bestimmen.
Bei Jugendlichen unter 14 Jahren muss ein Eltern-Teil
eine Beratung machen.

Der BVT* und die dgti sagen:
Die Leute sollten keine Beratung machen müssen.
Im TSG war das auch nicht so.
Die Leute sollen selbst aussuchen, ob sie eine Beratung wollen.
Die Beratung soll frei-willig sein.

Menschen ohne deutsche Staats-Bürgerschaft
können nicht einfach ihren Vornamen ändern.

Das sind zum Beispiel:
Geflüchtete Menschen ohne deutschen Ausweis.

Das ist aber ungerecht.
Die Menschen leben auch in Deutschland.
Auch Menschen ohne deutsche Staats-Bürger-Schaft sind manchmal TIN*.

In manchen Ländern sind TIN* Menschen in Gefahr.
Deswegen sind die Menschen geflohen.
Sie sollen in Deutschland Schutz bekommen.

Sie sollen auch selbst über ihren Vornamen und ihr Geschlecht entscheiden dürfen.

Die Sache ist schwierig.
Es gibt viele verschiedene Regeln für Menschen ohne deutsche Staats-Bürgerschaft.
Sie können sich dazu beraten lassen.

Hier kannst du dich beraten lassen:

Du hast eine Frage zu dem Selbst-Bestimmungs-Gesetz.
Oder du bist vielleicht inter* oder trans* oder nicht-binär*.
Du möchtest vielleicht deinen Geschlechts-Eintrag ändern.
Du möchtest dich beraten lassen.

Dann kannst du dich bei einer Beratungs-Stelle melden.
Es gibt viele Beratungs-Stellen für queere Menschen.
Die Berater*innen können dich unterstützen.

Die Beratungsstellen sind zum Beispiel:

Die Internet-Seiten sind in schwerer Sprache.
Ich kann dich bei der Kontakt-Aufnahme unterstützen.

Zwei Personen sind in einem gemütlichen Raum. es gibt ein Sofa und ein Bücherregal. Eine Person sitzt im Rollstuhl. Sie hört der anderen Person zu. Die andere Person zeigt etwas auf ihrem Telefon.
Das Bild ist von Andi Weiland. Ich habe auf Gesellschaftsbilder.de gefunden.

Ich habe diesen Text geschrieben.
Dafür habe ich diese Artikel gelesen:

Ich habe viele Infos aus diesen Artikeln in diesem Text aufgeschrieben.

Diese Menschen haben bei dem Text mitgemacht:

  • Len

  • Yannik

  • Patricia

Sie sind TIN* Menschen oder Berater*innen für TIN* Menschen.

Sie haben den Text gelesen.
Und sie haben geschaut:
Stimmt alles in dem Text?

Danke für die Unterstützung!